
Auf Immobilieneigentümer kommt im neuen Jahr einiges zu. Im Fokus steht natürlich weiterhin das große Thema Energie. 2025 erwarten uns diesbezüglich neue gesetzliche Vorgaben und finanzielle Anpassungen. Was es mit Smart Meter, Solarpflicht, strengeren Emissionsgrenzen, dynamischen Strompreisen und weiteren Neuerungen auf sich hat, beleuchten wir im Detail.
Smart Meter: Intelligente Stromzähler sind jetzt Pflicht
Bis 2025 wird die Installation sogenannter Smart Meter verpflichtend. Smart Meter sind digitale Stromzähler, die den Energieverbrauch in Echtzeit erfassen und automatisch an den Netzbetreiber übermitteln. Sie ermöglichen eine genauere Abrechnung und helfen, den eigenen Stromverbrauch effizienter zu steuern.
Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr sind dazu verpflichtet. Gleiches gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung, Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen.
Der Einbau erfolgt durch den Messstellenbetreiber und muss bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein. Verbraucher werden rechtzeitig über den Austausch informiert. Die Kosten für den Einbau müssen Hausbesitzer selbst tragen, wobei diese je nach Netzbetreiber variieren und gesetzlich gedeckelt sind.
Ausnahmen gibt es auch: Haushalte mit geringem Stromverbrauch und ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nicht zwingend betroffen. Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruch gegen den Einbau erfolgen.
Die Smart Meter erfassen den Energieverbrauch in Echtzeit und bieten so die Möglichkeit, Stromkosten durch optimiertes Verbrauchsverhalten zu senken. Für Vermieter bedeutet dies jedoch auch Investitionen in die Modernisierung ihrer Immobilien. Die erhöhte Transparenz durch Smart Meter kann allerdings helfen, Energieverschwendung aufzudecken und gezielt gegenzusteuern.
Solarpflicht: Sonnenenergie als Muss bei Neubauten
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird 2025 noch stärker forciert. Ab 2025 gilt die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage für alle neu errichteten Wohngebäude in NRW. Die Anlage muss mindestens 30 % der gesamten Dachfläche abdecken. Entscheidend ist das Datum der Bauantragstellung.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Solarpflicht dann auch für bestehende Gebäude relevant – allerdings nur, wenn das Dach vollständig erneuert wird. In diesem Fall muss eine Solaranlage auf mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche installiert werden.
Für Bestandsgebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gibt es folgende Mindestleistungen:
• 3 kWp für Ein- und Zweifamilienhäuser
• 4 kWp für Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 5 Wohneinheiten
• 8 kWp für Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 10 Wohneinheiten
Die Solarpflicht entfällt, wenn:
• Die Installation technisch nicht möglich ist (z. B. statische Probleme)
• Die Dachausrichtung ungünstig ist (z. B. vollständige Nordausrichtung)
• Die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist.
• Das Gebäude eine Nutzfläche von weniger als 50 m² hat.
Alternativ kann die Verpflichtung auch durch eine Solarthermieanlage erfüllt werden.
Hausbesitzer und Bauherren sollten sich frühzeitig über die neuen Vorgaben informieren, um mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen und ihre Gebäude für die Zukunft fit zu machen.
Strengere Emissionsgrenzen: Kamin- und Kachelöfen werden kontrolliert
Für manche ist jetzt der Ofen aus: Es gelten strengere Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte für alte Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert und zugelassen wurden. Diese müssen entweder nachgerüstet oder ausgetauscht werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Denn sie dürfen ab 2025 maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Wer seinen Ofen trotz zu hoher Werte weiter nutzt, kann mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen. Ausnahmen gelten für offene Kamine. Ziel ist es, die Feinstaubbelastung und andere Schadstoffe zu reduzieren. Eigentümer sollten also frühzeitig eine Fachprüfung veranlassen, um Klarheit über den Zustand ihrer Anlage zu erhalten.
Erneute CO2-Preiserhöhung: Die Heizkosten steigen
Der CO2-Preis ist bereits deutlich gestiegen – und mit ihm unter anderem auch die Kosten für fossile Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen. 2025 erwartet uns leider eine weitere Erhöhung von 45 Euro pro Tonne CO2 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Diese Kosten werden entweder direkt von den Mietern oder anteilig von den Vermietern getragen. Eigentümer sollten deshalb noch stärker in Erwägung ziehen, auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen umzusteigen, um langfristig Kosten zu sparen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Zumal umweltfreundliche Umstellungen häufig finanziell gefördert werden.
Dynamische Strompreistarife: Stromanbieter werden verpflichtet
Ab 2025 müssen Stromanbieter in Deutschland für ihre Kunden mit Smart Meter Stromtarife mit flexiblen Preisen anbieten. Mit der Einführung dieser dynamischen Stromtarife wird der Strompreis also zunehmend von Angebot und Nachfrage bestimmt. Denn dynamische Stromtarife orientieren sich an den aktuellen Strommarktpreisen und können sich mehrmals täglich ändern. In Zeiten mit viel erneuerbarer Energie sinken die Preise, und in Spitzenzeiten steigen sie. So haben Verbraucher die Möglichkeit, gezielt günstigen Strom zu nutzen und Kosten zu senken. Die neuen dynamischen Stromtarife gelten für alle Haushalte, die bereit sind, ihre Stromnutzung an die schwankenden Preise anzupassen. Voraussetzung ist ein Smart Meter, das ab 2025 für alle Haushalte installiert wird. Die Preise für den Strom passen sich mehrmals täglich den Marktbedingungen an. Mit dem Smart Meter lässt sich der Stromverbrauch in Echtzeit überwachen und die Nutzung gezielt optimieren.
Nachteil: In Zeiten mit hoher Nachfrage – zum Beispiel an kalten Winterabenden – können die Preise auch steigen. Wer flexibel ist und sein Verhalten anpasst, kann jedoch trotzdem von den günstigen Zeiträumen profitieren. Um das Beste aus den dynamischen Strompreistarifen rauszuholen, lohnen sich Smart-Home-Technologien und Stromspeicher. Sie helfen, energieintensive Geräte wie Waschmaschinen oder Ladestationen für Elektroautos gezielt zu nutzen, wenn die Preise niedrig sind.
Versicherungsprämien steigen: Weil es mehr Katastrophen gibt
Die steigende Häufigkeit von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürmen und Hitzewellen wirkt sich auch auf die Gebäudeversicherungen aus. Viele Versicherungsanbieter erhöhen aus diesem Grund die Prämien oder schließen bestimmte Naturgefahren nur gegen Aufpreis in ihre Policen ein. Immobilieneigentümer sollten unbedingt bestehende Versicherungsverträge prüfen und gegebenenfalls anpassen, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Kleiner Tipp: Ein Vergleich der Versicherungsanbieter offenbart oft enorme Preisunterschiede.
Einspeisevergütung für PV-Strom wird gekürzt: Eigenverbrauch soll gefördert werden
Zunächst erscheint das sehr kontraproduktiv: Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird 2025 weiter gekürzt. Die Kürzung betrifft vor allem Anlagen, die nach dem 1. Januar 2025 in Betrieb gehen. Auch Betreiber bestehender Anlagen müssen sich auf zukünftige Kürzungen in den Folgejahren einstellen, da die Vergütung für alle neuen Einspeisungen sinkt.
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Zahlung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Strom erhalten, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung soll die Investition in erneuerbare Energien fördern und war lange ein wichtiger Anreiz für den Ausbau von Solarenergie. Nun wird dieser Anreiz reduziert.
Und das soll ins Umweltkonzept der Regierung passen? Der Grund ist folgender: Diese Entwicklung macht den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms besonders attraktiv und soll so die Umstellung auf E-Autos, Batteriespeicher und Co fördern. Mit der Anschaffung eines Batteriespeichers können Eigentümer beispielsweise ihren Eigenverbrauch maximieren und ihre Abhängigkeit vom Stromnetz reduzieren. Auch hier lohnt sich eine genaue Kalkulation, um die Wirtschaftlichkeit der Investition zu prüfen. Langfristig bleibt Solarenergie eine nachhaltige und kostengünstige Lösung.
Neue Grundsteuer: Eigentümer zahlen jetzt mehr
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuerreform. Grundstücke werden nun anders berechnet und steuerlich neu bewertet. Bisher basierte die Grundsteuer auf sogenannten Einheitswerten. Die neue Berechnung geht nicht mehr ausschließlich von der Fläche aus, sondern auch vom Wert der Immobilie. In Regionen mit hohen Immobilienwerten können dadurch die Grundsteuerabgaben erheblich steigen. Eigentümer sollten die neuen Bescheide genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, falls Fehler bei der Bewertung vorliegen. Transparenz und ein gutes Verständnis der Berechnung sind hier wichtig.
Barrierefreies Umbauen wird nicht mehr gefördert
Noch eine Hiobsbotschaft zum Schluss: Auch die staatliche Förderung für barrierefreies Umbauen endete mit dem Jahr 2024. Eigentümer, die ihr Zuhause altersgerecht gestalten möchten, müssen nun die Kosten selbst tragen.
Fazit
Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl von Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich. Die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Sicherheit steigen, während gleichzeitig finanzielle Belastungen zunehmen können. Eine frühzeitige Planung, Beratung und Anpassung an die neuen Vorschriften sind der Schlüssel, um diese Herausforderungen zu meistern.
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