Das letzte Jahr hat uns viel abverlangt, besonders im Hinblick auf das Thema Energiepreise. Viele fragen sich deshalb: Wird sich 2023 daran etwas ändern? Wir geben euch einen Überblick über die Neuerungen aufgrund der Energiepreiskrise und die wichtigsten Gesetzesänderungen, die dieses Jahr in Kraft treten.
Energiepreisbremse für Gas, Fernwärme und Strom
Die Energiepreise sind derzeit enorm hoch, was viele Verbraucher besonders im Winter finanziell stark belastet. 2023 soll es deshalb eine Preisbremse bei Gas, Strom und Fernwärme geben. Sie tritt nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft, soll aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 gelten. Die derzeitige Regelung sieht wie folgt aus:
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt in diesem Zeitraum ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde, ein Preislimit von 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom und ein Preisdeckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme. Der Verbrauch, der darüber liegt, wird mit dem gültigen Vertragspreis bezahlt.
Erst im Dezember hat der Bundestag dann auch einen Preisdeckel für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas beschlossen. Generell gilt hier: Mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr soll dem Verbraucher nicht zugemutet werden. Die genaue Ausgestaltung der Deckelung ist allerdings immer noch unklar. Sie wird von den Bundesländern geregelt.
Der Umweltbonus für E-Autos sinkt
Die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge entfällt im Jahr 2023 ganz. Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge werden weiter gefördert, allerdings ist die staatliche Förderprämie 2023 deutlich geringer. Sie richtet sich nach dem Nettolistenpreis und liegt nur noch zwischen 3.000 und 4.500 Euro. Die Förderung kann zudem erst nach der Erstzulassung des Fahrzeugs beantragt werden, was bei den aktuellen Lieferzeiten ein Problem darstellen kann. Wer ein E-Auto möchte, sollte sich beeilen, denn ab 2024 verringern sich die Fördersätze noch einmal.
Das Ende der alten Glühlampen
Ab dem 1. September 2023 dürfen die meisten Glühbirnen und Leuchtstofflampen nicht mehr verkauft werden, beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen, T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen, die oft in Deckenflutern verwendet werden. Sie „fressen“ zu viel Strom. Auch der Quecksilbergehalt in Leuchtstofflampen ist ein Problem, da er die Umwelt stark belastet.
Stromerzeugung aus Photovoltaik wird gefördert
Im Juli 2022 sorgte eine Änderung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für mehr Förderung von eingespeistem Solarstrom. Seit 1.1.2023 ist eine weitere Änderung in Kraft. Die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung entfällt für neue sowie bestehende Anlagen. Zudem muss der Verbraucher den Netzbetreibern keine Fernsteuerbarkeit mehr gewähren. Ein weiteres Plus: Die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt sollen von der Einkommensteuer, die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Zusätzlich wurden die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom angehoben. Eine Investition wird also immer lohnender.
Neubauten müssen energieeffizient sein
Die Anforderungen an Neubauten steigen ab 2023 laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) an. Der Primärenergiebedarf darf dann maximal dem Wert eines Effizienzhauses 55 entsprechen. So soll der Gebäudebestand auf lange Sicht klimaneutral werden. Darum darf dann Strom aus Photovoltaikanlagen bei der Bilanzierung eines Neubaus auch angerechnet werden, wenn er dem EEG entsprechend voll eingespeist wird. Bisher musste dafür ein Anteil an Eigenverbrauch im Gebäude nachgewiesen werden.
Sanierung wird unterstützt
Energetische Maßnahmen am Haus werden ab 2023 mit einer Steuerermäßigung unterstützt, wenn man keine Förderprogramme nutzt. Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien bekommen weiter eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen genau wie die Modernisierung von Fenstern oder nachträgliche Wärmedämmungen. Gasbetriebene Heizungen werden ab 2023 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.
Investitionen in Energieeffizienz lohnen sich mehr
Wer Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung umsetzt, wird belohnt und erhält eventuell sogar eine Förderung für die Materialkosten. So können wie erwähnt neue Heizungen, die auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden, gefördert werden. Voraussetzung ist immer die korrekte, umweltfreundliche Nutzung: Biomasseheizungen werden beispielsweise nur in Kombination mit Solarthermie unterstützt und müssen höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Auch wer vorgefertigte Elemente bei der Gebäudesanierung verwendet, wird belohnt. Geplant ist außerdem eine Erhöhung des Bonus für die Sanierung energetisch sehr ineffizienter Häuser.